Reglement

Velorace Zusatz-/Reglement für 62, 103 und 21 & 42 km

Wettkampfbestimmungen & Teilnahmevoraussetzungen

 Wettkampfbestimmungen

1) Maßgebend für den Velorace sind das Reglement des German Cycling-Cups (nachfolgend GCC genannt) und das vorliegende Zusatzreglement des Velorace, die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, der Haftungsausschluss und die Wettkampfbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer e. V. (nachfolgend BDR genannt).

2) Mit Anmeldung und Teilnahme am Velorace erkennt jede(r) Sportler und jede Sportlerin (nachfolgend Teilnehmende) diese genannten Regularien an.

3) Als Teilnehmende seid ihr verpflichtet, euch mit dem Inhalt des Angebotes/der Ausschreibung (Website), der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, dem Haftungsausschluss inkl. Datenschutzerklärung und der Regularien vertraut zu machen und dessen Inhalte zu befolgen.

4) Jeder Teilnehmende fährt auf eigene Rechnung und Gefahr.

5) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, sich mit den bei der Anmeldung ausgehändigten Unterlagen vertraut zu machen und sich sofort von deren Richtigkeit zu überzeugen. Korrekturen, wie eventuell falsche Zuordnung oder Schreibweise, können unmittelbar vor Ort vom Team der Akkreditierung vorgenommen werden. Ein nachträglicher Anspruch auf Korrektur/ Anpassung besteht ausdrücklich nicht. Zudem ist jeder Teilnehmende verpflichtet, sich mit dem Inhalt des Informationsheftes der Veranstaltung, welches mit den Startunterlagen ausgehändigt wird, intensiv vertraut zu machen und deren Inhalt strikt zu befolgen.

Teilnahmevoraussetzungen

Es gelten die Teilnahmebedingungen des GCC-Reglements, zusätzlich gilt für den Velorace:

1) Der Velorace Dresden ist offen für alle Breiten-, Hobby- und Freizeitradsportler (m, w, d).

Für alle minderjährigen Hobby- und Freizeitradsportler (m,w, d) ist entsprechend Ausschreibung die Grundvoraussetzung für eine Teilnahme die Beibringung einer schriftlichen Einverständniserklärung für Minderjährige der/des Erziehungsberechtigten.

2) Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmenden mit einer registrierten Anmeldung und einer offiziellen Startnummer des Velorace Dresden inkl. Dresdner Rennen. Startberechtigt sind Teilnehmende jeden Geschlechts unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft.

3) Eine Teilnahme ist allein oder im Team möglich.

4) Nicht startberechtigt sind Sportler und Sportlerinnen einer bei der UCI (Union Cycliste Internationale) gemeldeten Sportgruppe. Lizenznehmer (m, w, d) des BDR sind, unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkung, startberechtigt. Über eine Teilnahme von Sportlern/Sportlerinnen anderer Sportverbände mit vergleichbarer sportlicher Qualifikation entscheidet der Veranstalter im Einzelfall. 

5) Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Schnupperrunde (21 km) sind Lizenzinhaber (m, w, d) i.S.v. Vereins-/ Verbandsfahrer (m, w, d) sowie Teams und Fahrer (m, w, d) des GCC, die auf Ergebnis fahren und/oder mit mehr als zwei Teilnahmen an GCC-Rennen. Die 21 km sind ausschließlich Freizeitsportlern und Freizeitsportlerinnen vorbehalten.

6) Eine Vereinsmitgliedschaft ist nicht erforderlich. 

Es genügen die Anmeldung, die Anerkennung der genannten vorliegenden Regularien, der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie des Haftungsausschlusses inkl. Datenschutzerklärung und die Entrichtung des Organisationsbeitrages (ggf. gebuchter Extras).

7) Mit der Anmeldung für das Velorace Dresden (GCC-Distanzen 62 & 103 km – Änd. Vorbehalten – und Dresdner Runde(n) 21 & 42 Kilometer) verpflichtet ihr euch als Teilnehmende, eure gesundheitlichen Voraussetzungen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes, geprüft zu haben und ggfs. auch nachweisen zu können. Ihr versichert, für die Teilnahme am Velorace in ausreichender gesundheitlicher Verfassung und ausreichend trainiert zu sein. 

8) Weiterhin muss jeder Teilnehmende das mögliche Schutzkonzept des Velorace gegen die Ausbreitung des Corona-Virus zur Kenntnis nehmen und akzeptieren und verpflichtet sich im Falle des Bestehens eines Schutzkonzeptes, was entsprechend nach gesetzlichen Vorgaben und nach Aktualität veröffentlicht wird, die genannten Punkte umzusetzen. Z. B. ich hatte in den letzten 14 Tagen vor dem Austragungstermin, keinen bewussten Kontakt zu positiv COVID-19 getesteten Personen. Ebenso bestätige ich, dass ich gesund bin und keine Symptome einer COVID 19 – Infektion oder Erkrankung habe. Unter gesundheitlichen Aspekten verzichte ich auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter, Ausrichter und von ihm beauftragte Dritte. 

9) Anmeldende, die in den letzten 5 Jahren in Dopingdelikte verstrickt waren (als Sportler/Sportlerin oder in anderen Funktionen) sind nicht startberechtigt.

Fahrrad & Zubehör

 

1) Die Materialbestimmungen für das Velorace Dresden lehnen sich an die Materialbestimmungen des BDR und der UCI (UCI Cycling for all) an. Es gelten außerdem die folgenden Bestimmungen des Veranstalters.

2) Als Teilnehmende seid ihr für die Verkehrssicherheit eurer Fahr­räder verantwortlich. Insbesondere ist auf die Funktionstüchtig­keit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmende, deren Fahrrad offensichtlich nicht den Anforderungen zur Teilnahme an der Veranstaltung entspricht, können jederzeit aus dem Wettbewerb genommen werden. 

3) Teilnehmende, denen erst nach erfolgtem Start die Nutzung regelwidriger Zweiräder oder Bauteile nachgewiesen wird, werden aus dem Rennen genommen/disqualifiziert.

4) Für die Veranstaltung sind zugelassen:

  • Rennräder
  • Triathlonräder
  • MTBs
  • sonstige Sporträder wie zum Bsp. Fitnessbikes, Cyclocrossräder, Cross-, Speedtrekkingräder, Gravelbikes

5) Bei der Radauswahl gibt es keine Vorschriften, solange diese nicht die allgemeine Fahrsicherheit einschränkt und es ist unbedingt die geforderte Mindestgeschwindigkeit zu beachten.

6) Übersetzungsbeschränkungen bestehen nicht.

7) Zugelassen sind ausschließlich muskelbetriebene Zweiräder mit Freilauf und mind. 2 voneinander unabhängigen Bremsen. Elektrobikes und Motobikes sind nicht zugelassen. Ausnahmeregeln kann der Veranstalter erlassen, so z.B. bei Einrichtung eines extra Startblockes und Zeitfensters (Kann-Bestimmung).

8) Nachfolgend aufgelistetes Material bzw. die Fahrradtypen sind beim Velorace und Rennen mit Massenstart ausdrücklich nicht zugelassen:

  • Scheibenräder/3-, 4-, 5-Spokes vorne und/oder hinten
  • Triathlon-, Zeitfahr-, Hörner- bzw. Deltalenker
  • Lenkeraufsätze aller Art (ausgenommen MTB bar-ends/Hörnchen an Lenkerenden bei MTB sind zugelassen, da sie nicht als Lenkeraufsätze gelten und nicht den Lenkhebel schmälern)
  • Einräder aller Art, Sitz- und Liegeräder, Handbikes, Tandems, mehrspurige Räder
  • Fahrradanhänger aller Art
  • Packtaschen und andere Zuladungen
  • Flaschenhalter hinter bzw. unter dem Sattel (Anbringung ausschließlich am Unter- und Sitzrohr des Rahmens)
  • Trinkflaschen aus Aluminium, Glas oder aus anderen Materialien, die sich nicht leicht verformen lassen bzw. zerbrechlich sind
  • Anbauteile, die den Fahrer ablenken können (Foto/ Kamera, Navigationsgeräte, TV u.a.) und die ein Sicherheitsrisiko darstellen (z. B. Fahrradständer)
  • Rucksäcke (ACHTUNG: handelsübliche Trinkrucksäcke wie Camelbaks zur Wasserversorgung sind zugelassen!), sofern die Rückennummer frei und gut sichtbar bleibt
  • Tonträger jeglicher Art oder Ohrbedeckungen, die das Gehör und damit die Reaktionsfähigkeit im Straßenverkehr oder im Wettbewerb negativ beeinflussen können (d.h. z.B. keine MP-3-Player, keine Kopfhörer, kein Ohropax).
Helmpflicht, Bekleidung & Startnummer

 

1) Es besteht ausnahmslos Helmpflicht! Der Helm muss ein Prüfsiegel eines anerkannten Prüfinstitutes aufweisen (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS). Fahren ohne Helm führt zum Ausschluss.

2) Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften (sportarttypisch enganliegend), sie darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.

3) Die Startnummern dienen der Identifikation des Teilnehmenden. Sie sind gut sichtbar und in voller Größe an den dafür vorgesehenen Stellen zubringen. (Lenkernummer, Rückennummer Höhe der Trikottaschen Rückseite Trikot, kann-Regel des Veranstalters/optional: Helmaufkleber vorn/seitlich oder Sattelnummer).Wir bitten euch, die Nummern auch so anzubringen, dass euch der Foto-Dienstleister Sportograf zuordnen kann.

4) Eine Übertragung der Startnummer auf einen anderen Teilnehmenden ist nicht gestattet. Startnummern können lediglich im Rahmen eines Startplatztausches auf Ersatzteilnehmende übertragen werden.

5) Der Zeitmesstransponder (Zeitnahme) befindet sich in der Lenkernummer. 

Ergebnis & Altersklassen

Ergebnis

A) 62/103 km

1) Das Ergebnis des Velorace wird nach geltendem Reglement des GCC (seitens des Veranstalters oder eines benannten Vertreters) erstellt. Die Generalausschreibung des GCC ist Bestandteil dieses Reglements. Verstöße gegen das Reglement des GCC und des Velorace werden nach den entsprechenden Bestimmungen geahndet und ggfs. im Tagesergebnis berücksichtigt. Die Ergebnisermittlung und –veröffentlichung regelt ebenso das GCC-Reglement. Einsprüche gegen das Tagesergebnis sind binnen 8 Tage nach dem Rennen schriftlich einzureichen. Nach diesem Zeitpunkt werden keine Einsprüche mehr angenommen.

2) Optional: Sonderwertungen wie z.B. Firmen-Sonderteamwertung außerhalb des GCC können ebenfalls ermittelt werden. 

B) 21/42 km

1) Das Ergebnis dieser Distanzen wird in Anlehnung an das Reglement des GCC und nach den Regeln des Velorace (seitens des Veranstalters oder eines benannten Vertreters) erstellt. Die Ausschreibung der Dresdner Rennen/Schnupperrunde sowie die FAQ sind Bestandteil dieses Reglements.

 

Altersklassen

1) Wertung (auch GCC-Wertung)

Die Zugehörigkeit zu einer Altersklasse m/w wird durch das Geschlecht und das jeweilige Geburtsjahr bestimmt. AK-Wertung vorbehaltlich Festlegung GCC/BDR.

In den Altersklassen werden alle Teilnehmenden in folgenden Kategorien zusammengefasst:

Jugend/Junioren m/w                      ab 2006 (62 km) *1

                                                                ab 2008 (21/42km) *1

                                                                ab 2004 (103 km) *1                                                    

Männer/Frauen m/w                          1993-2003

Master 1 m/w                                       1983-1992

Master 2 m/w                                       1973-1982

Master 3 m/w                                       1963-1972

Master 4 m/w                                       1953-1962

Master 5 m/w                                       1952 & älter              

*1 die 21-, 42-, 62er-Distanz nur in Begleitung und/bzw. mit schriftlicher Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigte(n), die 103 km-Distanz ist erst ab 18 Jahren zugelassen.

Wertungen & Siegerehrungen

Wertungen

A) 62/103 km

Es werden die Vorgaben des German Cycling-Cups (GCC) angewendet. Dies bedeutet eine Kombination aus dem Ergebnis im Ziel und der Nettofahrzeit. Geehrt werden die jeweils ersten drei Fahrer und drei Fahrerinnen pro Strecke.

B) 21/42 km
Die Wertungen werden in Anlehnung an das GCC-Reglement erstellt. 

Hierzu ergänzend: 

1) Streckeneinzelwertungen

Bei der Streckeneinzelwertung wird zwischen den jeweiligen Distanzen ca. 62/103 km sowie männlichen und weiblichen Teilnehmenden unterschieden. Daraus ergibt sich die

  • Gesamt Streckeneinzelwertung GCC männlich je Strecke
  • Gesamt Streckeneinzelwertung GCC weiblich je Strecke.

Es werden die Vorgaben des German Cycling Cups angewendet (Kombination aus Zieleinlauf und Nettofahrzeit!) Geehrt werden die jeweils ersten drei Fahrer und drei Fahrerinnen pro Strecke.

Gleiches gilt für die 21/42 km.

2) Altersklassenwertungen je Strecke 

In den Altersklassenwertungen wird zwischen den jeweiligen Distanzen 62/103 km sowie männlichen und weiblichen Teilnehmenden sowie der Altersklasse unterschieden. 

Daraus ergeben sich folgende Altersklassenwertungen je Distanz nach den Vorgaben des German Cycling Cups:

  • „Junioren / „Juniorinnen“
  • „Männer“ /„Frauen“
  • „Master männlich 1“/„Master weiblich 1“
  • „Master männlich 2“/„Master weiblich 2“
  • „Master männlich 3“/„Master weiblich 3“
  • „Master männlich 4“/„Master weiblich 4“.

Die Altersklassenwertung erfolgt nach Nettofahrzeit. Geehrt wird in den verschiedenen Altersklassen ausschließlich der/die Sieger/-in der jeweiligen Altersklasse und pro Strecke mit Urkunde und Ehrengabe.

Gleiches gilt für die 21/42 km (in Anlehnung an das GCC-Reglement).

3) Teamnennung und –wertung (nur GCC/62 und 103 km)

Es gelten die Vorgaben des German Cycling-Cups bezüglich der Teamwertung.

Bei der Teamwertung wird zwischen den jeweiligen Distanzen unterschieden.

Ein Team besteht aus beliebig vielen Fahrer*innen, die sich mit einem identischen Teamnamen angemeldet haben. Der Teamname ist bei der Anmeldung einzureichen und eindeutig in dem dafür vorgesehenen Feld einzutragen. Bitte auf einheitliche/identische Schreibweise achten, da eine Zuordnung sonst nicht möglich ist.

Es ist unter Beachtung der vorgenannten Bedingungen auch die Meldung mehrerer Teams möglich. Der Namensunterschied muss auch bei Nennung von Teams auf unterschiedlichen Strecken der Veranstaltung beachtet werden.

Für eine Anmeldung als Team ist es unerheblich, in welchem numerischen Verhältnis männliche und weibliche Teammitglieder stehen. Teams unterliegen keiner vorgeschriebenen Altersstruktur.

Alle Fahrer und Fahrerinnen erscheinen in der Einzelwertung. Die Teamwertung des Rennens wird nach Vorgaben GCC-Reglement erstellt. Geehrt werden die zeitschnellsten drei Teams.
 Das Team mit der geringsten Platzzahl gewinnt die Tagesmannschaftswertung. Bei Gleichstand zwischen einem oder mehreren Teams entscheidet unter den Teams die Platzierung des besten Fahrers der entsprechenden Mannschaften in der Tageseinzelwertung.

Wichtig: Geehrt werden die ersten drei Teams pro Strecke. 

Eine Teamwertung wird bei den Distanzen 21 und 42 Kilometer nicht geführt. 

Eine Firmen-Sonderteamwertung außerhalb des GCC kann ermittelt werden, geplant ist diese aktuell jedoch nicht.

Der Ablauf der Siegerehrungen in zeitlicher Reihenfolge wird im Informationsheft zur Veranstaltung (bei Ausgabe Startunterlagen) bekannt gegeben.  

4) German Cycling Cup (GCC) 

Die Ergebnisse der 62 und 103 Kilometer-Distanzen sowohl der Gesamteinzelwertung als auch der Teamwertung gehen in die entsprechenden Wertungen des GCC nach dessen Wertungs-/ Punktesystem ein.

Über weitere mögliche Wertungen halten wir Euch auf dem Laufenden.

 

Siegerehrungen

Die Siegerehrungen nach den Rennen zum GCC erfolgt nach den Vorgaben des Veranstalters. Die Ehrungen Gesamtführenden GCC regelt das GCC-Reglement und wird durch anwesende Repräsentanten des GCC vorgenommen. Änderungen und Anpassungen z.B. auf Grund Corona-Verordnungslagen bleiben vorbehalten; Durchführung, veränderte Umsetzung kontaktarm oder Ausfall der Ehrung Entscheidung nach genehmigten Hygienekonzept.

1) Beim Velorace werden auf der Siegerehrungsbühne geehrt: die drei ersten Fahrer und Fahrerinnen (1./2./3. Platz) der Gesamttageswertung der jeweiligen Distanzen (21-42-62-103 km), für die Distanzen 62 und 103 km die drei zeitschnellsten Teams pro Distanz. Eine Teamehrung erfolgt bei den Dresdner Rennen nicht.

2) In den verschiedenen Altersklassen wird auf 62 und 103 km der Sieger/die Siegerin und die 2./3. Platzierten der jeweiligen Klasse und pro Strecke geehrt (bis Master 5) geehrt, auf 21 und 42 km wird der/die SiegerIn (bis Master 5) geehrt sowie die 2./3. Platzierten aufgerufen (Urkunde).

3) Bei der Ehrung der Gesamtführenden (Männer und Frauen) des GCC wird vor Ort das Führungstrikot der Serie überreicht. Das in der Gesamtwertung führende Team wird ebenfalls nach dem Rennen geehrt. Aufgerufen werden können zudem das 2. und 3. Platzierte Team (Urkunde).

4) Es können noch weitere Sonderwertungen auf der Siegerehrungsbühne geehrt werden (ggfs. ist dies dem Informationsheft zu entnehmen).

5) Jeder Teilnehmende, jedes Team ist selbst dafür verantwortlich sich über seine Rennergebnisse zu informieren und bei entsprechender Platzierung unaufgefordert und pünktlich zur Siegerehrung zu erscheinen.

6) Der Ort und der Zeitpunkt der jeweiligen Ehrung ist dem Startinformationsheft zu entnehmen.

7) Erscheint ein zu ehrender Teilnehmer bzw. eine zu ehrender Teilnehmerin oder ein zu ehrendes Team nicht oder verspätet zur Siegerehrung, so hat er/sie/es keinen Anspruch auf die jeweilig ausgeschriebene Ehrengabe.

Zeitnahme, Durchschnittsgeschwindigkeit & Besenwagen

 

Zeitnahme – Ergebnisermittlung 

1) Die Zeitmessung erfolgt mittels Transpondertechnik und nach den Vorgaben des GCC/in Anlehnung des GCC sowie den ergänzenden Kriterien des Veranstalters. Wichtig: Bitte beachtet bezüglich der Transponderbefestigung die Anweisungen des Zeitnehmers.

2) Das Rennen beginnt mit der offiziellen Startfreigabe (an der offiziellen Startlinie zur Zeitmessung/Terrassenufer).

3) Für eine Wertung muss die volle Distanz absolviert werden, entsprechend wird es einen oder mehrere Zeitmess-Kontrollpoint(s) auf der Strecke geben. Die Kontrollpunkte werden nicht bekannt gegeben. 

4) Die Zeitnahme wird auf alle Wertungen angewandt. 

Für 62er- und 103er-Distanz gilt:

1) Die ersten 50 ankommenden männlichen und 20 ankommenden weiblichen Teilnehmenden werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. 

2) Die Ergebnisermittlung und –veröffentlichung regelt das GCC-Reglement. 

Für 21/42 Kilometer gilt:

1) Die 21er- und 42er-Distanz ist von der Wertung im GCC ausgeschlossen.

2) Die 42er-Distanz startet zuerst. Der Start der 21er-Distanz erfolgt im Anschluss an die 42-Kilometer.

3) Die ersten 20 ankommenden männlichen und weiblichen Teilnehmenden der 42 Kilometer werden nach Zieleinlauf, die nachfolgend ankommenden Teilnehmer anhand ihrer Nettofahrzeit laut Transponder für das Ergebnis des jeweiligen Rennens (Tagesergebnis) gewertet. Die Teilnehmenden an der Schnupperrunde werden nach Nettozeit gewertet.

3) Das vorläufige Ergebnis wird zeitnah nach der Veranstaltung online gestellt = Link zur Ergebnisseite wird eingestellt.

 

Durchschnittsgeschwindigkeiten und Besenwagen

1) Beim Velorace werden Mindestdurchschnittsgeschwindigkeiten angegeben, die einzuhalten sind. Diese sind abhängig von der Renndistanz und werden in der Ausschreibung bzw. dem Reglement veröffentlicht. Sie sind damit Bestandteil dieses Regelwerkes. 

2) Beim Velorace beträgt die zu fahrende durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit wie folgt:

a) ca. 62 km – 27 km/h und ca. 103 km – 28 km/h (jeweilig inkl. Verpflegungspause). Die maximale Fahrzeit der 62 Kilometer-Distanz beträgt 2 Stunden 20 Minuten und der 103-Kilometer-Distanz 3 Stunden und 50 Minuten ( 83 km 3 Stunden und 20 Minuten).

b) 21 km Distanz – 23 km/h und 42 km Distanz – 25 km/h (jeweilig inkl. Verpflegungspause). Die maximale Fahrzeit der 21er-Distanz beträgt 1 Stunde und der 42er-Distanz 2 Stunden.

Die genannten Geschwindigkeiten gelten für den gesamten Rennverlauf, diese und die maximale Gesamtfahrzeit sind damit Bestandteil des Regelwerkes. 

3) Die Kontrolle der durchschnittlichen Mindestgeschwindigkeit obliegt der Rennleitung, der Jury und dem Begleitkommando der Polizei. Sollte es die Verkehrssituation erfordern, behält es sich die Rennleitung und die Jury des Sächsischen Radfahrer Bundes e.V. nach Maßgabe und Absprache mit der Polizei vor, ggfs. Teilnehmer, die zurückliegen, sich aber noch im Zeitlimit befinden, aber auch schnellere Teilnehmer aus dem Rennen nehmen. Zeitkontrollpunkte werden eingerichtet.

4) Die Herausnahme eines Teilnehmers erfolgt auch direkt an/nach der Ziellinie von Runde 2 (62 km) und Runde 4 (103 km), wenn rechnerisch absehbar ist, dass ein Erreichen des nächsten Zeitpoints und in der weiteren Folge die Ziellinie in der angegebenen Richtzeit bis zur Schließung der Rennstrecke nicht mehr erreicht werden kann.

5) Die Rennstrecke wird in jedem Fall mit Erreichen der maximalen Fahrzeit der jeweiligen Distanz geschlossen. Wer bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Schlusswagen nicht das Ziel erreicht und/oder seine Rundenzahl absolviert hat, muss sein Rennen beenden, die Rennstrecke verlassen und auf eigene Gefahr zum Ziel zurückkehren. Dann gilt für alle Teilnehmer die StVO, Nebenstraßen und Elbe-/Rad-weg(e) sind dann zu benutzen.

Wichtig für die Teilnehmenden: nach Schließung der Rennstrecke nach den Distanzen 21/42 Kilometer wird das Rennen 62 Kilometer-Distanz gestartet, nach der Distanz 62 Kilometer wird das Rennen 103 Kilometer gestartet. Ein Verbleiben auf der Rennstrecke auch unter StVO ist dann für Teilnehmer der jeweilig vorherigen Distanz nicht gestattet. Teilnehmende haben bis zur Beendigung der jeweilig laufenden Distanz die Rennstrecke nicht zu befahren!

6) Ist ein Teilnehmender durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden oder andere Gründe nicht in der Lage die geforderte durchschnittliche Mindestgeschwindigkeit zu erzielen bzw. zu halten, so hat er das Rennen zu beenden. Der Teilnehmende kann unter Berücksichtigung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf eigene Gefahr über Straßen neben der Strecke (Cityrundkurs) zum Ziel zu fahren (Startnummer abnehmen/Jury oder Besenwagen abgeben) oder in den Besenwagen einsteigen. 

7) Den Anweisungen der Jury des Sächsischen Radfahrer Bundes e.V. und des Besenwagenpersonals ist in Zusammenarbeit mit der Polizei unbedingt Folge zu leisten. 

8) Alle Teilnehmer, die bei Schließung der Rennstrecke die volle Distanz regelkonform absolviert haben, erhalten eine Urkunde mit dem Text „Finisher“ und der ermittelten Gesamtzeit der vorhandenen Transponderdaten und Ranking.

9) Teilnehmer, die nach Schließung der Rennstrecke das Ziel erreichen, gelten als disqualifiziert. Sie erscheinen dennoch im Ergebnis mit den vorhandenen Transponderdaten, aber ohne Ranking. Diese Teilnehmer erhalten eine Urkunde mit dem Text „Finisher“.

10) Teilnehmer, die gestartet sind, aber auf Grund von Panne, Defekt, Sturz oder wegen körperlicher Beschwerden das Rennen aufgeben mussten oder nicht die volle Renndistanz absolviert haben (aus welchen Gründen auch immer) erhalten eine Urkunde mit dem Text „Teilnehmer“ ohne Zeit und ohne Ranking.

11) Aus dem Rennen genommene Teilnehmer gelten als disqualifiziert und gelten als DNF (did not finish) und erscheinen in keiner Ergebnisliste. Sie erhalten ebenso eine Urkunde mit dem Text „Teilnehmer“.

Startblockeinteilung & Startzeiten

 Die Startblockeinteilung wird durch das GCC-Reglement für die 62 und 103 km Distanz geregelt. Bei einer weiterführenden Corona-Verordnungslage gelten gesonderte Regelungen Hygienekonzept basierend. I.d.R. gilt zur Startblockeinteilung nach GCC-Reglement ergänzend:

1) Die Startblockeinteilung erfolgt mittels eines Computerprogramms nach Vorgaben des German Cycling-Cups  sowie den ergänzenden Kriterien des Veranstalters. Dieses wird auch auf die Distanzen 42/21 Kilometer angewendet.

2) Die Quoten für Männer und Frauen sind dabei dem jeweiligen Veranstalter überlassen. Wenn es die Bedingungen im Startbereich erfordern, kann der Veranstalter den ersten Startblock nochmals unterteilen.

3) Die bei der Anmeldung ggfs. schon vergebene Startnummer beinhaltet noch keine Information über den Startblock. Die Einteilung in die Startblöcke (inkl. Vergabe Startnummern bei Doppelstart) erfolgt erst nach dem regulären Meldeschluss. (Beachtung Hinweis zu Startnummern/Startblockeinteilung in der Nachmeldephase zum gegebenen Zeitpunkt). Die Teilnehmenden erhalten rechtzeitig vor dem Rennen danach eine Teilnehmerinformation mit Infos dazu und Ablauf. Wichtig: Dies setzt die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse voraus. Bei Akkreditierung am Veranstaltungswochenende finden Sie auf Ihrer Startnummer den Buchstaben Ihres Startblocks. Die Startblock-Standorte werden am Start gekennzeichnet. Der Teilnehmer muss aus diesem Startblock das Rennen aufnehmen. Diese Zuteilung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

4) Nach Anwendung der Vorgaben zur Einteilung nach GCC-Reglement dienen für die weitere Startgruppeneinteilung nur prüfbare Ergebnisse z.B. das 2019er-Ergebnis am Velorace. Sollten Sie 2019 nicht dabei gewesen sein und sich 2019 nicht unter den (theoretisch) 300 Personen der GCC-Wertung platziert gewesen sein, werden wir auch gern Ergebnisse anderer Radveranstaltungen, an denen Sie teilgenommen haben, oder angegebene Durchschnittsgeschwindigkeit (Plattformen digital) verwenden.

Teilnehmende können Ergebnisse in Form von Links oder Ergebnislisten per E-Mail bis spätestens 20.05.2022 an das Organisationsteam senden. Die validen bzw. nachvollziehbaren Ergebnisse werden bei der Einteilung nach ermitteltem Durchschnitt des jeweiligen Startblocks berücksichtigt. Teilnehmende, die erstmals an einer Radveranstaltung teilnehmen, oder keine prüfbaren Ergebnisse einreichen, werden in hintere Startblöcke aufgestellt.

5) Mannschaften, die gemeinsam starten möchten, können sich im Startblock des letzten Fahrers sammeln und aus diesem heraus das Rennen aufnehmen. Jeder für eine Mannschaft gemeldeter Fahrer kann aber auch aus dem Startblock heraus starten, für den er qualifiziert ist.

Beachtung:  ALLE Firmen-Teams, welche sich bei der Anmeldung für den Firmenstartblock anmelden/gemeldet sind, werden gemeinsam aus diesem Block heraus das Rennen aufnehmen. Das unberechtigte Aufrücken in einen vorderen Startblock wird mit Disqualifikation des/der betreffenden Teilnehmer/s bestraft. 

6) Bei einem Streckenwechsel nach dem Anmeldeschluss wird der Teilnehmer im letzten Startblock eingeteilt.

7) Die Startblockstandorte sind am Start gekennzeichnet.

8) Es ist nicht statthaft über Absperrzäune in das jeweilige Startareal zu gelangen und/oder sich vorzudrängeln bzw. vor der Startanlage/dem Startstrich aufzustellen. Es gelten die Regeln des Fairplay.

9) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, laut Zeitplan bis spätestens 15 Minuten vor Start Aufstellung im Startareal und seinem Startblock genommen zu haben. Dabei sind ausgeschilderte Eingänge zu nutzen. Der Eingangsbereich des jeweiligen Areals ist freizuhalten. Eine Rangordnung innerhalb eines Startblocks gibt es nicht. Die sich zuerst einfinden, müssen sich jeweils vorn einreihen, damit nachfolgende Teilnehmer nachrücken können. Zu spät kommende Teilnehmer werden ggfs. auf niedrigere Startgruppen aufgeteilt.

10) Zwischen den einzelnen Blöcken kann der Veranstalter nach Bedarf eine kurze Pause während des neutralen Starts veranlassen.

11) Die Erstellung des Mannschaftsergebnisses erfolgt auf Grundlage der Vorgaben des Reglements des German Cycling-Cups.

 

Startzeiten / Neutraler Start (unter Vorbehalt Stand 01.11.2021)

(nach Hygienemaßnahmen, Entzerrung, unter Vorbehalt, Änderungen möglich)

  • 07:45/08:00 Uhr 42 Kilometer – mehrere Startblöcke; im Anschluss aus einem Startblock 21 km
  • 10:10 Uhr 62 Kilometer – mehrere Startblöcke
  • 12:40 Uhr 103 Kilometer- mehrere Startblöcke 

Der neutrale Start befindet sich auf dem Dresdner Neumarkt. Die Zeitmessung beginnt an der Start-Zieleinrichtung Terrassenufer/Höhe Dampferanlegestellen.

 

Allgemeine Fahrordnung

 

1) Das Rechtsfahrgebot ist einzuhalten, sofern die Streckenaus-/beschilderung nichts anderes aussagt. Auf einem ausgewiesenen Teilstück der Strecke (zwischen Devrientstr. und Lennéstr.) wird entgegen der Fahrtrichtung der StVO gefahren. Aber auch hier gilt immer rechts zu fahren. Langsamere Gruppen und Einzelfahrende haben sich auf der rechten Seite der befahrenen Spur zu halten, um (der) Spitzengruppe(n) und Hauptfeld ein sicheres und ungehindertes Überholen links auf der jeweiligen befahrenen Fahrspur zu ermöglichen. 

2) Mit Ausnahme des ausgewiesenen Streckenabschnittes, wo entgegen der Fahrtrichtung der StVO gefahren wird, ist während des gesamten Rennens die rechte Fahrbahnhälfte zu benutzen. Sperr- und Trennlinien – dies gilt auch für mittig gekegelte Streckenabschnitte –  sind nicht zu überqueren. Das Schneiden von Kurven ist verboten, um (der) Spitzengruppe(n) und Hauptfeld ein sicheres und ungehindertes Überholen links auf der befahrenen Fahrspur zu ermöglichen. 

3) Achtsam und konzentriert ist auf den ausgewiesenen Streckenabschnitten mit parallel laufenden/zu querenden Straßenbahnschienen und bei Streckenabschnitt mit Parallelbefahrung zu fahren. Die Strecken-schwerpunkte finden Sie im Startinformationsheft.

4) Die Cityrunde ist beschildert. Es gelten einzig die Beschilderung „Richtungsangabe“ gelb/schwarz und ggfs. notwendige „Streckenrichtungspfeile“ in neonrot. 

5) Jeder Teilnehmende muss selbst dafür Sorge tragen, Kenntnis über die absolvierte Rundenzahl zu haben. Für eine/mehrere Spitzengruppe(n) bis max. zum Hauptfeld – je nach Rennsituation – wird die Rundenzahl angezeigt und jeweils für die letzte Runde der GCC-Distanzen die Rundenglocke geläutet. Indiz für Spitzengruppe(n) ist ein autorisiertes motorisiertes Führungsfahrzeug/-zweirad, die nur auf führende Fahrer/-gruppe(n) achten. Ein oder mehrere Zeitnahmepoints werden zur Kontrolle der Absolvierung der vollständigen Renndistanz werden eingerichtet werden. Eine Bekanntgabe der Kontollpunkte erfolgt nicht.

6) Jede( r) Teilnehmende hat sich so zu verhalten, dass er keine(n) andere(n) Verkehrsteilnehmer oder Teilnehmerin der Veranstaltung gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmender darf einen anderen Teilnehmenden am Vorbeifahren oder an der Entfaltung der vollen Geschwindigkeit hindern. Berührungen mit anderen Teilnehmenden sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ausbremsen, Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke des persönlichen oder gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen, wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit ist verboten und wird gemäß Strafenkatalog geahndet.

7) Den Teilnehmenden ist es verboten, sich der Führungsdienste von motorisierten Fahrzeugen „Fahren im Windschatten“ zu bedienen, sich an diesen festzuhalten oder von ihnen abzuziehen. Dies gilt auch nach Stürzen oder Defekten. 

8) Vom organisatorischen-/Veranstalter zur Sicherung der Rennstrecke eingesetzte Fahrzeuge (wie PKW der Organisation, Motorradstaffel und Sanitätsdienst) ist die Passage des Feldes zu ermöglichen. 

9) Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht der Polizei, Feuerwehr und/oder von Sanitätsdiensten können die Rennstrecke befahren und haben stets Vorrang – auch im Gegenverkehr – und sind von allen Teilnehmern des Velorace durch Befahren der rechten Fahrbahnhälfte unverzüglich passieren zu lassen. ACHTUNG: Fahrzeuge im Sondereinsatz (z. B. Rettungsdienste) können jederzeit in die Rennstrecke einfahren und die Rennstrecke unter Umständen auch entgegen der Rennrichtung befahren.

10) Es ist nicht gestattet, Führungsfahrzeuge der Polizei an der Spitze zu überholen. 

11) Die Teilnehmenden haben ihre Fahrweise den Straßenbedingungen sowie durch Straßenverkehrszeichen oder Sonderzeichen angekündigten Umständen insbesondere den Straßen- und Sichtverhältnissen anzupassen. 

12) Die gesamte Strecke ist weitgehend abgesperrt, sie unterliegt einer Straßensperrung für den öffentlichen Individualverkehr. Veranstalter, Polizei, Dispatcher des öffentlichen Nahverkehrs und Sicherungspersonal sind im ständigen Einsatz um für einen reibungsarmen Ablauf der Veranstaltung und größtmögliche Sicherheit der Teilnehmenden zu sorgen. Wir bitten alle Teilnehmenden, immer umsichtig zu fahren, den Anweisungen von Polizei und Sicherungspersonal (ggfs. Felderstopp für abgefallene Gruppen/ Einzelfahrern und Einzelfahrerinnen, wenn es die Situation erfordert) und mögliche Sicherheitsrisiken zu achten.

13) Auf Ausfahrten von privaten Grundstücken und Streckenquerungen durch Verkehrsteilnehmer (z.B. Fußgänger/FZA) ist besonders zu achten.

14) Der Austausch von Verpflegung und Getränken zwischen Teilnehmenden ist gestattet. 

15) Das Wegwerfen jeglicher Gegenstände, von Abfällen und leeren Trinkflaschen ist verboten und wird geahndet.

Verpflegung

1) Pro Rennen (42, 62, 103 km) wird ein Unterwegsverpflegungspunkt eingerichtet. Dieser befindet sich immer auf der rechten Straßenseite.

2) Beim Velorace wird ein Verpflegungspunkt mit Obst und losen Getränken eingerichtet. Dieser ist durch Schilder im Abstand von 500 Meter und 100 Meter gekennzeichnet. Vor Antritt des Rennens bitte über den Standort im Startinformationsheft informieren.

3) Zur Verpflegungsaufnahme muss der Teilnehmende zuerst ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen, von der Straße rücksichtsvoll und umsichtig in das Verpflegungsareal einbiegen und vollständig anhalten. Auch bei Ausfahrt vom Verpflegungsareal ist Umsicht beim Auffahren auf die Rennstrecke und das Einordnen walten zu lassen, um anderen Teilnehmenden eine gefahrlose Passage zu ermöglichen.

4) Eine Versorgung aus Begleitfahrzeugen ist nicht statthaft. Auch die Verpflegungsaufnahme von Personen am Straßenrand oder von eigenen Betreuern ist nicht erlaubt.

5) Müll ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.

    Begleitfahrzeuge, Hilfe, Materialwechsel & Defekt

    1) Es ist grundsätzlich und ausnahmslos untersagt, dass personen- und teamgebundene Begleitfahrzeuge innerhalb der Streckensperrung Cityrunde fahren.

    2) Es ist nicht erlaubt, aus Begleitfahrzeugen aller Art, die nicht dafür autorisiert sind und zur unmittelbaren Rennorganisation gehören, technische Hilfe und Verpflegung anzunehmen.

    3) Bei körperlichen Beschwerden oder Stürzen ist es ausdrücklich erlaubt, fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    4) Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmenden ist gestattet. Ausnahme: Tausch von Laufrädern und Fahrräder zwischen Teilnehmenden gleichen Teams. Wir raten dringend zur Mitführung des zur Defektbehebung notwendigen Materials.

    5) Jegliche Defektbehebung hat nur im Stand auf der rechten Straßenseite hinter der Gruppe zu erfolgen. Bei Defekt muss der Teilnehmende ein deutlich sichtbares Handzeichen geben, sich dann rechts einordnen und dann ohne dabei andere Teilnehmende zu beeinträchtigen oder behindern an den Straßenrand fahren und anhalten. Wenn vorhanden ist der rechtsseitige Bürgersteig zur Defektbehebung zu benutzen.

    6) Eine Defektbehebung ggfs. auch Materialwechsel/-tausch ist an den ausgewiesenen Not-/ Servicepoints möglich. Die Servicepoints bitte dem Startinformationsheft entnehmen. Gegebenenfalls ausgetauschtes Material ist nach dem Rennen beim Servicedienstleister bzw. im Akkreditierungsbereich unmittelbar wieder einzutauschen. Nicht zurückgebrachtes Material wird mit einer Geldstrafe in Höhe von 250,00 EUR geahndet und vom Konto des Teilnehmenden eingezogen. Bei Nichtzahlung erfolgt ein gerichtliches Mahnverfahren. Auf Grund der Vielzahl von unterschiedlichstem Material/der Produktvielfalt am Markt kann die Möglichkeit bestehen, dass der Serviceanbieter ihr Material nicht zur Verfügung hat. Für diese Einzelfälle stellt der Teilnehmende den Veranstalter und deren Servicepartner von jeglichen Forderungen frei.

    7) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine Abfälle und leeren Trinkflaschen ausschließlich am Versorgungspunkt auf der Strecke bzw. nach dem Ziel zu entsorgen.

    8) Im Zuge eines Hygieneschutzkonzeptes kann es zu Veränderungen der vorgenannten Punkte besonders bei Hilfe, Materialwechsel bei Defekt.

     

    Aufgabe oder Unterbrechung des Rennens

    1) Ist ein Teilnehmender gezwungen, durch Panne, Defekt, körperliche Beschwerden etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmenden anzuzeigen und an dem ihm näher liegenden Straßenrand anzuhalten. Der Teilnehmende hat sich bei freier Fahrbahn auf die rechte Straßenseite zu begeben, so er sich nicht schon dort befindet. Dort muss er auf die Begleitfahrzeuge warten und durch neuerliches Heben des rechten Arms anzeigen, dass er Hilfe braucht.

    2) Die ärztliche Notversorgung auf der Strecke ist für Teilnehmende gewährleistet. Der medizinische Dienst wird das Rennen außerdem mit mobilen Einsatzkräften begleiten. 

    3) Bei Herausnahme aus dem Rennen werden die Startnummern registriert und an den Dienstleister Zeitnahme gemeldet. Nach Möglichkeit ist die Startnummer bei den begleitenden Kommissären abzugeben.

    4) Das Verlassen der Rennstrecke führt zur Disqualifikation – auch wenn der Teilnehmende wieder auf die Rennstrecke zurückkehrt. Der offizielle Verpflegungspunkt ist Bestandteil der Rennstrecke.

    5) Weitere Informationen werden mit den Startunterlagen bzw. vor Antritt des Rennens im Startinformationsheft veröffentlicht.

    Zieldurchfahrt(en) und Zieleinfahrt

    Wir bitten dringend und ausdrücklich darum, bei der Zieldurch- und -einfahrt auf potenziell gefährliche Fahrmanöver zu verzichten und beide Hände am Lenker zu behalten. Auch im Finale ist die Fahrlinie jederzeit einzuhalten. Es kommt immer wieder auf Grund von mangelnder Radbeherrschung gerade im Zielsprint zu vermeidbaren Stürzen. 

    Nach Zieldurchfahrt ist die Rennstrecke und der Auslaufbereich zügig zu verlassen, bitte folgen Sie der Beschilderung und den Anweisungen der Sicherungskräfte. Nach Verlassen des Sperrbereiches Zieldurchfahrt wird gemäß der StVO gefahren – KEIN RENNEN!

    Regelverstöße & Strafenkatalog

    Bei Vorliegen eines verabschiedeten einheitlichen Strafenkataloges für die Rennserie GCC als Ergänzung zum gültigen GCC-Reglement findet dieser Anwendung. 

    Ansonsten gilt: Wer gegen das Reglement und die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen der Veranstaltung verstößt, kann vom Veranstalter bzw.  beauftragten Personen, wie Jury, Polizei, Feuerwehr oder THW u.ä. aus dem Rennen genommen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung des Organisationsbeitrages.  

    • Das Aussprechen von Strafen erfolgt allein durch die Rennleitung.
    • Das Strafmaß richtet sich nach dem unten angeführten Strafenkatalog.
    • Die Rennleitung ist berechtigt, auch Strafen für Vergehen zu verhängen, die nicht Bestandteil dieses Katalogs sind. Das Strafmaß wird dann durch die Rennleitung festgelegt.

     

    Art des Vergehens Strafmaß
    Vordrängeln in der Startaufstellung Verwarnung
    Aufstellen im Startblock weiter vorne Disqualifikation
    Teilnahme am falschen Rennen Disqualifikation
    Teilnahme an der Distanz 21 km mit Verbands-/Vereinslizenz bzw. GCC-Team-/Fahrer mit mehr als zwei Rennen auf Ergebnis  Disqualifikation, keine Rückerstattung
    Unsportliche Fahrweise / Unsportliches Verhalten Verwarnung oder Disqualifikation
    Gefährliche Fahrweise Verwarnung oder Disqualifikation
    Vorsätzliche gefährliche Fahrweise Disqualifikation
    Startaufstellung mit einem regelwidrigen Fahrrad Startverbot
    Nutzung eines regelwidrigen Fahrrades im Rennen Disqualifikation
    Fahren ohne Helm oder Abnehmen des Sturzhelms im Rennen Disqualifikation
    Modifiziertes oder regelwidriges Anbringen von Startnummern Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Rücken- oder Rahmennummern unsichtbar/ nicht erkennbar / nicht vorhanden Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Abweichungen von der gewählten Fahrlinie mit Gefährdung von Konkurrenten Disqualifikation
    Nichteinhaltung Rechtsfahrgebot bes. bei Überholen durch Spitzengruppe(n) Disqualifikation
    Regelwidriger Sprint Disqualifikation
    Abziehen am Trikot zwei Minuten Zeitstrafe
    Festhalten an Fahrzeugen / Krädern / Rennfahrern Disqualifikation
    Abschieben zwischen Fahrern einer Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Abschieben eines Fahrers einer anderen Mannschaft Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Absichtliche Behinderung eines Rennfahrers Verwarnung und zwei Minuten Zeitstrafe oder Disqualifikation
    Absichtliches Abweichen vom Kurs, Nutzung von Abkürzungen oder nicht befahrbaren Streckenabschnitten Disqualifikation
    Versuch, klassiert zu werden, ohne die gesamte Strecke absolviert zu haben Disqualifikation
    Überqueren einer geschlossenen Bahnschranke Disqualifikation
    Windschutz hinter einem Fahrzeug Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
    Regelwidrige mechanische Hilfe Verwarnung oder fünf Minuten Zeitstrafe
    Regelwidrige Verpflegung Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
    Behinderung des Vorbeifahrens eines offiziellen Fahrzeuges Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
    Nichtbeachtung der Hinweise der Rennleitung, Polizei oder der Ordner und Dispatcher Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe oder Disqualifikation
    Wiederaufnahme des Rennens nach Herausnahme aus dem Rennen durch Kommissäre und Rennleitung Disqualifikation
    Beleidigung, Bedrohung, unkorrektes Benehmen Disqualifikation
    Tätlichkeiten von Rennfahrern gegen andere Personen Disqualifikation
    Mitführen eines Glasbehälters Disqualifikation
    Regelwidriges Fortwerfen eines Gegenstandes Verwarnung oder eine Minute Zeitstrafe
    Fortwerfen eines Glasgegenstandes Disqualifikation
    Erneute Passage der Ziellinie in Rennrichtung mit befestigter Rückennummer Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Freihändiges Fahren Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Nichtteilnahme an der Siegerehrung Verlust der Preise
    Tragen von sicherheitsgefährden­der Kleidung Verwarnung oder zwei Minuten Zeitstrafe
    Befahren der Zielgeraden entgegen der Rennrichtung Disqualifikation
    Benutzung eines elektronischen Kommunikationsmittels (Telefon, Funk) Disqualifikation
    Benutzung von Kopf- oder Ohrhörern Disqualifikation
    Filmen, Fotografieren, Telefonieren oder Text-Eingaben am Mobiltelefon oder eine ähnliche Handlung  Disqualifikation
    Täuschung des Veranstalters (falscher Name, nicht zugelassene Fahrer, Weitergabe Startunterlagen ohne Ummeldung, Mitführen Transponder eines anderen Teilnehmenden, alte oder falsche Startnummer) Disqualifikation, Streichung Ergebnis
    Mehrfacher Regelverstoß am selben Renntag Disqualifikation

     

    Eine Disqualifikation bedeutet auch den Verlust aller Auszeich­nungen und Preise. Die Organisationsleitung behält sich die Ab­erkennung von Auszeichnungen und Preisen auch bei unsport­lichem Verhalten vor, das nicht im Strafenkatalog aufgeführt ist.

    Die begleitende Jury erfasst die Verstöße des Renntages und teilt diese der Organisation mit. Die erfassten Regelverstöße werden gelistet und gespeichert. Die betreffenden Teilnehmer werden gegebenenfalls je nach Schwere des Vergehens (Geldstrafen, Startverbot) über die „Maßnahmen“ informiert. 

     

    Ausfall

     

    Den Ausfall regelt das GCC-Reglement und die gültigen AGB-Teilnahmebedingungen des Velorace.

      Haftungsausschluss

      (Auszug – es gilt das vollständige Extra-Dokument Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung)

       Die Teilnahme an der Veranstaltung und am German Cycling Cup-Rennen erfolgt auf eigenes Risiko! Es gelten die AGB-Teilnahmebedingungen des Velorace. Das Dokument Haftungsausschluss ist von jedem Teilnehmenden bei Anmeldung und Abholung der Teilnehmerunterlagen im Akkreditierungsbereich nach Kenntnisnahme und bei Akzeptanz zu unterzeichnen. Sollte dieser Haftungsausschluss nicht akzeptiert werden, so werden die Startunterlagen nicht ausgehändigt. Somit ist ein Start nicht möglich. Es erfolgt keine Rückerstattung des Organisationsbeitrages.

      Einwilligungserklärung

       

      (Auszug – es gilt das vollständige Extra-Dokument Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung)

      Der Teilnehmende erklärt sich einverstanden, dass die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in der Teilnehmer- und Ergebnisliste veröffentlicht werden dürfen. Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern dürfen vom organisatorischen-/Veranstalter, Dritte wie beteiligten Partnern und Dienstleistern der Veranstaltung und vom GCC ohne Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt werden. Es gelten die AGB des Velorace. Bei der Angabe einer Mobiltelefonnummer darf der Veranstalter/der GCC dem Teilnehmer kostenlos eine SMS mit seinem jeweiligen Ergebnis zuschicken.

      Sollte der Teilnehmende eine Mobilnummer angeben und keine SMS wünschen, wird er dies dem Veranstalter/dem GCC mitteilen. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass er über dieses Event bzw. zukünftige Veranstaltungen und über Angebote oder Leistungen von Partnern der Veranstaltung schriftlich/elektronisch z.B. per Newsletter Versand über Dienstleister Sendinblue überinformiert werden kann.  

        Versicherung

         

        Die Teilnahme an derartigen Veranstaltungen ist im Rahmen bestehender Versicherungen in der Regel nicht mitversichert, sofern ihr nicht über einen Verein Versicherungsschutz genießt. Die normale Haftpflichtversicherung bietet dem Radrennsportler und Hobbyfahrer keine Absicherung, da der Radrennsport vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist. Das heißt die Amateursportler fahren im Regelfall bei einem Radrennen ohne Versicherungsschutz. Unser Versicherungspartner (auch des GCC) die P & P Pergande & Pöthe GmbH Hamburg ist der offizielle Versicherungsmakler des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und bietet entsprechende Versicherungen an. Auch in den Bereichen Fahrradversicherung, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gibt es exklusiv bei P & P die Mitversicherung des Radrenn- und Trainingsrisikos.

        Ihr möchtet eine Rücktrittsversicherung/einen Startplatzrücknahmeschutz abschließen? Im Rahmen der Online-Anmeldung bieten wir ebenfalls über Pergande & Pöthe GmbH Hamburg die HanseMerkur Reiseversicherung AG eine Startplatz-Rücktrittsversicherung an. Diese ist ausschließlich mit der Anmeldung zum Rennen unter Extras im Direktverfahren (Link) mit der HanseMerkur abzuschließen. Bitte dem hinterlegten Link in der Online-Anmeldung folgen. Informationen findet ihr in den Versicherung-PDF.

          Schlussbemerkungen

          Vervollständigungen, Anpassungen und Aktualisierungen behält sich der organisatorische-/Veranstalter vor. Akzeptiert wird, dass über einen Anhang zum jeweiligen Reglement fortlaufend Konkretisierungen und Ergänzungen vorgenommen werden. Das komplett aktualisierte Reglement wird spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung auf der Homepage des Velorace Dresden als PDF veröffentlicht und ist dort online einsehbar/Download.

          Änderungen vorbehalten / Anpassungen durch den GCC und den Velorace Dresden nach Notwendigkeit jederzeit möglich.

            Stand der Bearbeitung: 01.11.2021