Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss und Datenschutz Velorace Dresden (genannt Velorace) geltend für alle Teilnehmenden der Wettbewerbe Radrennen und der Side-Events der Gesamtveranstaltung 2022

Die AGB sind gültig für beide Termine 2022 gleichermaßen.

2022: 10./11.-12. Juni 2022 (vorbehaltlich) bzw. 13.-14. August 2022

Aktualisierung: gültig für 13.-14. August 2022

A) Bedingungen

  • 1) Der Velorace Dresden (nachfolgend Velorace genannt) ist ein Hobby- und Freizeitradsportevent, unterteilt in sog. „Radrennen für Jedermann“ mit Distanzen Dresdner Rennen 21-42 und German Cycling Cup (nachfolgend GCC) über 62-ca. 103 km (nachfolgend Radrennen) und weitere Angebote für Kinder, Jugendliche und/oder Erwachsene (nachfolgend Side-Events). Besonderheiten der AGB werden entsprechend gekennzeichnet durch „Radrennen“ oder „Side-Events“. Alle nicht zusätzlich gekennzeichneten Bedingungen gelten für alle Teilnehmenden an der Gesamtveranstaltung. Die Veranstaltung wird in Dresden durchgeführt.
  • 2) Der Velorace wird unter organisatorischer Führung des Vereins Internationale Sachsen-Tour des Radrennsports e. V. und der Agentur Sächsische Sport-Promotion GmbH & Co. KG als Veranstalter/abwickelnder Ausrichter veranstaltet.
  • 3) Alleiniger Vertragspartner aller Teilnehmenden des Velorace ist die Agentur Sächsische Sport-Promotion GmbH & Co. KG (nachfolgend Agentur).
  • 4) Teilnehmer ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnimmt.
  • 5) Interessierter ist eine natürliche Person, welche an einem der Wettbewerbe teilnehmen möchte.
  • 6) Mit der Anmeldung erklärt jede(r)Teilnehmende die Ausschreibung der Website velorace-dresden.de (Strecken, FAQ, AGB Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung, ggfs. nach Corona-Verordnungslage das lt. Genehmigungsverfahren zu erstellende Schutz-Hygienekonzept) sowie die Reglements BDR/GCC/Velorace, die die sportliche Organisation der Radrennen und Side-Events regeln, gelesen und akzeptiert zu haben. Alle ergänzenden Anweisungen, Hinweise und Vorgaben sowie notwendig werdende Änderungen im Konzept (auch alternativ) zur Ausschreibung, den Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen inkl. Schutz-Hygienekonzept sowie des Teilnehmerinformationsheftes (Erhalt bei Akkreditierung) begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmenden. Den Inhalten der Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, des Schutz-Hygienekonzeptes und des Reglements ist zu entsprechen sowie den Anweisungen des Personals und der Hilfskräfte vor, während und nach der Veranstaltung jederzeit Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, jederzeit den Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung vorzunehmen.

 

B) Anwendung

  • 1) Diese Teilnahmebedingungen regeln den zwischen einem Teilnehmenden und dem organisatorischen-/Veranstalter zustande kommenden Organisationsvertrag (Rechtsverhältnis).
  • 2) Der Organisationsvertrag zwischen dem Teilnehmenden und dem organisatorischen-/Veranstalter kommt zustande, wenn der Organisationsbeitrag vom Konto des Anmeldenden abgebucht wurde.
  • 3) Der/die Teilnehmende erkennt an, dass mit seiner/ihrer Anmeldung zur Veranstaltung die Leistungserbringung des organisatorischen-/Veranstalters beginnt.
  • 4) Neben diesen Teilnahmebedingungen gelten zusätzlich jeweils für die einzelnen Wettbewerbe sportliche Regeln in ihrer bei der Anmeldung gültigen Fassung und werden damit auch Bestandteil des Organisationsvertrags (die Regeln der Teilnahmebedingungen gehen im Falle des Widerspruchs den sportlichen Regeln vor).
    • a) Alle Wettbewerbe des Velorace „Radrennen“ und der Side-Events werden in Anlehnung an die Bestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) durchgeführt.
    • b) für das Velorace „Radrennen“ wird Jahres-Reglement des German Cycling Cup inkl. Strafenkatalog (nachfolgend GCC genannt) sowie das Zusatzreglement des Velorace / der Dresdner Rennen für den ausgeschriebenen Veranstaltungstermin (11.-12. Juni bzw. 13.-14. August 2022) angewendet.
    • c) Für Side-Events gelten die angebotsbezogenen Informationen der Website „velorace-dresden.de“ und ggfs. ein wettbewerbsbezogenes Reglement.
    • d) Weiterhin sind die Bestimmungen „Haftungsausschluss / Datenschutzerklärung“ Bestandteil des Organisationsvertrages für alle Wettbewerbe Velorace „Radrennen“ und Side-Events.
    • e) Die einzelnen Wettkampfbestimmungen des BDR und des GCC finden Sie unter www.rad-net.de und www.cycling-cup.de sowie www.velorace-dresden.de.
  • 5) Die vertraglichen Regelungen und sportlichen Regeln, die oben aufgeführt sind, werden von den genannten Institutionen regelmäßig weiterentwickelt, um einen sportlich fairen Wettbewerb zu ermöglichen. Angaben unter Vorbehalt und deren Konkretisierung sowie mögliche Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden nach ihrer Anmeldung erfolgen und die vom organisatorischen Veranstalter auf dessen Internetseite oder in Schriftform veröffentlicht werden, werden automatisch Bestandteil des Organisationsvertrages.

 

C) Voraussetzungen

  • 1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit einer registrierten Anmeldung und einer offiziellen Startnummer der Veranstaltung, des Velorace Dresden für die Radrennen und/bzw. der Side-Events.
  • 2) Radrennen: Startberechtigt sind Frauen und Männer unabhängig von einer Vereinsmitgliedschaft, diese ist nicht erforderlich. Ausgeschlossen von der Teilnahme an der Schnupperrunde (21 km) sind Lizenzinhaber i.S.v. Vereins-/ Verbandsfahrer sowie Teams und Fahrer des GCC, die auf Ergebnis fahren und/oder mit mehr als zwei Teilnahmen an GCC-Rennen. Die 21 km sind ausschließlich Freizeitsportlern vorbehalten. Zudem gilt das Reglement des GCC. Nicht startberechtigt sind Fahrer und Fahrerinnen einer bei der UCI (Union Cycliste Internationale) gemeldeten Sportgruppe. Lizenznehmer und Lizenznehmerinnen des BDR sind, unter Berücksichtigung der oben genannten Einschränkung, startberechtigt. Über eine Teilnahme der o.g. genannten Personen anderer Sportverbände mit vergleichbarer sportlicher Qualifikation entscheidet der Veranstalter im Einzelfall.
  • 3) Eine Teilnahme von lizensierten Profisportlern und Profisportlerinnen (UCI) und/oder anderer Verbände zu Werbezwecken ist außer Konkurrenz nach Einzelfallentscheidung des organisatorischen-/Veranstalters möglich bzw. behält sich der organisatorische-/Veranstalter in Einzelfallprüfung vor.
  • 4) Minderjährige Teilnehmende nach Reglement benötigten für eine Anmeldung für das Velorace nach Ausschreibung die schriftliche Einverständniserklärung und bei Anmeldung vor Ort am Veranstaltungswochenende/-tag zusätzlich die Unterschrift unter das Formular Haftungsausschluss inkl. einer Kopie eines Ausweisdokumentes der/des Erziehungs-berechtigten wie bei Anmeldung. Ausführliche Informationen sind dem Reglement und der Ausschreibung zu entnehmen. Abgabe der Dokumente vor Start in den Räumlichkeiten der Teilnehmerakkreditierung.
  • 5) Die Side-Events sind offen für alle Personen entsprechend der Ausschreibung und/oder Reglements. Minderjährige oder nicht unbeschränkt Geschäftsfähige dürfen nur in Begleitung oder mit dem schriftlichen Einverständnis eines der Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreters an den Angeboten teilnehmen. Abgabe der Originaldokumente vor Start in den Räumlichkeiten der Teilnehmerakkreditierung.
  • 6) Jede(r) Teilnehmende bestätigt die vorgenannten Regularien und Hinweise für die Velorace „Radrennen“ und „Side-Events“ zu kennen. Mit der Registrierung = Anmeldung zum Radrennen/zu den Side-Events erkennt der/die Teilnehmende ausdrücklich die Ausschreibungen auf der Website, die AGB, alle vorgenannten Regularien des BDR, GCC, Velorace sowie Haftungsausschluss/Datenschutzerklärung an. Jede(r) Teilnehmende ist verpflichtet, sich mit dem Inhalt aller Bestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten. Den Anweisungen der Polizei, des Helferpersonals und der Dispatcher ist jederzeit und unverzüglich Folge zu leisten.
  • 7) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren der Veranstaltung bekannt sind sowie für seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
  • 8) Jede(r) Teilnehmende ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Veranstaltung selbst, ggfs. nach Arztkonsultation, zu beurteilen. Der/die Teilnehmende erklärt, dass er/sie gesund an den Start gehen wird. Sollte der Verdacht auf eine ansteckende Krankheit (SARS CoV-2 Covid-19 nachfolgende Covid-19 genannt o.ä.) bestehen, so ist ein Start nicht zulässig. Im Zweifel ist vom Teilnehmenden vor dem Start ein Nachweis nach gesetzlichen Regelungen (nicht älter als 48 Stunden) dem organisatorischen-/Veranstalter vorzulegen, dass keine Infektion besteht.
  • 9) Der/die Teilnehmende bestätigt mit seiner/ihrer Anmeldung, dass er/sie sich des Risikos bewusst ist, dass er/sie sich trotz aller seitens des Veranstalters umgesetzten Hygienemaßnahmen mit einer Krankheit wie etwa dem Covid-19 anstecken könnte. Einen 100%igen Schutz vor einer Infektion kann der organisatorische-/Veranstalter nicht gewährleisten.
  • 10) Für die Wettbewerbe des Velorace hat der/die Teilnehmende für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während des gesamten Rennens/des Side-Events einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/ Snell- bzw. den neuen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen (siehe Reglement Pkt.5).

 

 

D) Modalitäten

  •  a) Anmeldung, Organisationsgebühr inkl. Extras und Zahlung
    • 1) Interessierte können sich zur Teilnahme an einem der Wettbewerbe ausschließlich online im Internet anmelden. Die Anmeldung, welche eine verbindliche Vereinbarung des Teilnehmenden für den organisatorischen Veranstalter darstellt, ist ausschließlich über die ONLINE-Anmeldung über https://baer-service.de möglich. Der organisatorische-/Veranstalter akzeptiert keine mündlichen Anmeldungen, keine Anmeldungen per E-Mail, Telefon, Fax, Brief etc..
    • 2) Jede(r) Teilnehmende/jede Person kann nur einmal pro Veranstaltung angemeldet werden. Nur der/die Teilnehmende selbst haben die Möglichkeit der Anmeldung. Doppelte Anmeldungen für ein und dieselbe Strecke des Velorace 2022 werden nicht akzeptiert, d.h. bei einer doppelten Anmeldung für ein und dieselbe Strecke durch oder für ein und dieselbe Person für den jeweiligen Austragungstag entsteht kein Anspruch auf einen zweiten Startplatz oder Rückerstattung.
    • 3) Sammelanmeldungen (Teams) für das Velorace sind ausschließlich online bis zum 29. Mai oder 29. Juli 2022 möglich. Ausnahme sind Buchungen eines Teampaketes/Teamstarts mit Wunsch auf Rechnungslegung. Vor Buchung des Teampaketes muss mit dem organisatorischen-/Veranstalter per E-Mail-Kontakt aufgenommen werden und Abwicklung sowie Rechnungslegung vereinbart werden. Hier gilt als letztes Buchungsdatum der 13. Mai oder 13. Juli 2022.
    • 4) Der organisatorische Veranstalter gibt ggfs. die maximale Anzahl von Startplätzen je Wettbewerb bekannt (Teilnehmer-limit). Jeder, der die Voraussetzungen für einen der Wettbewerbe der Veranstaltung erfüllt, kann sich bis zum 29. Mai oder 29. Juli 2022 anmelden, sofern das Teilnehmerlimit nicht vorher erreicht wurde.
    • 5) Anmeldungen per Code (Gewinncode, Startplatzwertgutschein) können ausschließlich nur für das laufende Veranstaltungsjahr und online bis zum 29. Mai oder 29. Juli 2022 erfolgen, sofern das Teilnehmerlimit des jeweiligen Wettbewerbes noch nicht erreicht wurde. Die Codes sind nicht übertragbar und nur einmal einsetzbar. Ein Rücktritt oder eine Distanzänderung ist in genannten Fällen ausgeschlossen. Codes sind nicht erstattungsfähig.
    • 6) Die Organisationsbetrag besteht aus der jeweiligen Organisationsgebühr des Wettbewerbes sowie der nicht rückzahlbaren 10,00 EUR Anmelde-/Organisationspauschale und den ggfs. gebuchten Zusatzleistungen.
    • 7) Mit der Anmeldung ist der Organisationsbetrag inklusive der o.g. Anmelde-/Organisationspauschale und die Kosten für individuell gewählte Zusatzleistungen (z. B. Spenden, Merchandise-Artikel) zur Zahlung fällig. Die Höhe des Organisations-betrages ist abhängig von der jeweiligen Preisstufe/Zeitraum der Anmeldung.
    • 8) Die Anmelde-/Organisationspauschale i.H.v. 10,00 € ist in den Organisationsbetrag integriert. Die Pauschale ist für jeden Teilnehmenden gleich und deckt die Verwaltungskosten für die Registrierung und die zur Organisation der Veranstaltung notwendigen Vorleistungen. Vorleistungen sind u. a. der Betrieb von Website und Online-Anmeldung, die Einleitung von Genehmigungsverfahren, die Produktion von veranstaltungsrelevanten, teilnehmerbezogenen Produkten sowie Reservierungen von Organisationsmaterial (Gitter, Technik, Fahrzeuge etc.) für eine Großveranstaltung. Die Anmelde-/ Organisationspauschale ist bei Absage der Veranstaltung nicht erstattungsfähig. Ebenso sind freiwillig, gewählte Spenden-beträge nicht erstattungsfähig, diese gehen dem genannten Spendenzweck zu.
    • 9) Der Organisationsbetrag des gewählten Wettbewerbes des Velorace inkl. bestellter Extras bis Meldeschluss ist durch Zahlung per Lastschrift von einem deutschen Bankkonto nach Erteilung der Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschrift-verfahren auszugleichen. Jegliche Gebühren, die auf Grund fehlerhafter Bankddaten oder Rücklastschriften entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmenden, werden dem Teilnehmenden in Rechnung gestellt. Ggfs. eintretende nächst höhere Preisstufe auf Grund Nichteinlösung der Lastschrift wird der Organisationsbetrag nach gültiger Preisstufe zu diesem Zeitpunkt anpasst. Außerdem ist der Veranstalter ohne weitere Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der/die Teilnehmende hat die Möglichkeit zu beweisen, dass die Kosten nicht eingetreten sind. Nach regulärem Meldeschluss erfolgt die Zahlung in bar. Andere Zahlungsformen sind ausgeschlossen. Für die (ausländischen) Teilnehmende die nicht im Besitz eines deutschen Bankkontos sind, besteht nur die Möglichkeit der Zahlung des Organisationsbeitrages per Überweisung/ Vorkasse. Die Bankdaten zur Überweisung erhalten sie an die angegebene E-Mail-Adresse.
    • 10) Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an einem der Wettbewerbe entsteht erst dann, wenn der/die Teilnehmende oder deren Erziehungsberechtigte mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Anmeldeformular bzw. durch ausdrückliches Anklicken bei der Online-Anmeldung im Meldeportal die Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen, den
      Haftungsausschluss/Datenschutzerklärung und jegliche Regularien/Verordnungen anerkannt, der/die Teilnehmende die Anmeldebestätigung erhalten hat und der Organisationsbeitrag beim dem vom Veranstalter beauftragten Unternehmen des Meldewesens/Inkasso und/oder Teilnehmermanagement des Veranstalters ordnungsgemäß eingegangen ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung und den folgenden Aufforderungen zur Zahlung entfällt der Anspruch auf den gebuchten Startplatz nach den Bedingungen der Voranmeldung mit dem regulären Meldeschluss am 29.05. bzw. 29.07.2022. Sollte die volle Gebühr bis zum regulären Meldeschluss nicht eingegangen sein, verfällt der Anspruch auf einen Startplatz und der Datensatz des Teilnehmenden wird aus der Meldeliste gelöscht. Für eine Startplatzbuchung ist ab dem 30.05. bzw. 30.07.2022 eine neue Anmeldung zu Bedingungen der Nachmeldung zulässig. Die Buchung des Organisationsbeitrages mit Vergabe der Teilnehmernummer gilt seitens des Veranstalters abschließend als Annahme der Vereinbarung. Die Vergabe der Startnummer erfolgt nach Meldeschluss.
    • 11) Das Teilnahmerecht ist ein höchst persönliches Recht und ist nicht übertragbar. Teilnehmende dürfen ihre Startnummer nicht ohne offiziellen Ummeldevorgang auf Dritte übertrage (siehe Punkt e). Der organisatorische Veranstalter disqualifiziert Teilnehmer, welche gegen diese Regeln verstoßen (siehe Strafenkatalog Reglement).
    • 12) Der/die Teilnehmende kann sich über eine Startgeldversicherung absichern. Wir bieten über den GCC-Versicherer P & P und deren Partner Hanse Merkur die Möglichkeit der Versicherung an. Jeder Teilnehmende kann im Meldeportal über einen Direktlink am Ende der Online-Anmeldung sein Versicherungspaket buchen. Diese kann nach den Versicherungs-bedingungen und für die ausgeschriebene Versicherungsprämie zzgl. Service- und Versicherungssteuer abgeschlossen werden. Die Erstattung des Organisationsbeitrages erfolgt ausnahmslos gemäß den Bedingungen der Hanse Merkur. Gebuchte Zusatzleistungen/Extras wie Merchandise-Artikel, Spenden etc. sowie Reise- und /oder Übernachtungskosten und ggfs. die Organisationspauschale deckt die Versicherung nicht ab. Die Rücktrittsversicherung ist keine Leistung des Veranstalters. Für die Rücktrittsversicherung gelten die AVB der jeweiligen Versicherungsgesellschaft.
    • 13) Sofern eine Versicherung über den Direktlink gebucht wird, erhält der Teilnehmende unabhängig von unserer Teilnahme-bestätigung seinen Versicherungsschein direkt über die Versicherung.
    • 14) Die Startgeldversicherung ist nur unmittelbar in Verbindung mit der Startplatzanmeldung abschließbar und gilt nicht bei Absage der Veranstaltung (Radrennen, Side-Events) bei höherer Gewalt.
    • 15) Bei Anmeldung zur Veranstaltung verbindlich bestellte Kaufware (Radbekleidung etc.) – so ein Angebot verfügbar – kann vor der Veranstaltung nicht versandt oder vor der Veranstaltung mit Datum 11.06. bzw. 13.08.2022 übergeben werden. Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die von Ihnen verbindlich bestellten Artikel erst bei Anmeldung im Teilnehmerbüro übergeben werden. Besonders bei den Radtrikots sind die Hinweise des Herstellers über die Größen auf der Homepage/Link zum Hersteller zu beachten. Beachten Sie weiterhin, dass eine nachträgliche Größenänderung nicht möglich ist. Wir bestellen auf Basis von Nachhaltigkeit nach ihrer verbindlichen Bestellung während ihrer Anmeldung. Zum Bestellende, dem 08.05.2022, bestellen wir beim Hersteller ihre(n) Artikel. Ein Rücktritt vom Kauf ist bei Startverzicht oder bei Ausfall nicht möglich. Bei Nichtabholung der Kaufware zum Rennen hat der Besteller die Möglichkeit, den Veranstalter zu kontaktieren (velorace@sachsentour.org) und die Lieferbedingungen sowie Versandkosten nach dem Rennen zu vereinbaren, dies gilt ausschließlich nicht, wenn der Teilnehmende die Versandpauschale für eine Zustellung nach dem Rennen mit gebucht hat. Dann wird die Ware nach der Veranstaltung innerhalb von 14 Tagen an den Teilnehmenden versendet.
      Hinweis Bestellung Extras – wenn Angebot verfügbar: Radbekleidung kann auf Grund der Lieferzeiten des Herstellers letztmalig am 08.05.2022 mit der Anmeldung bestellt werden. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Zahlung zum 10.05.2022 verbucht ist. Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung erfolgt die Stornierung ihrer Bestellung der Kaufware Radkollektion.
    • 16)Jede(r) Teilnehmende ist verpflichtet, bei Einsatz eines rückgabepflichtigen Transponders diesen nach Beendigung des Rennens zu den ausgewiesenen Rückgabestellen an den Veranstalter zurückzugeben. Sollte der rückgabepflichtige Transponder aus wichtigem Grund nicht sofort nach der Veranstaltung zurückgegeben werden können, ist eine Rückgabe bis spätestens 7 Werktage nach der Veranstaltung per Post (Adresse siehe Homepage) möglich. Bei nicht erfolgter Rückgabe des rückgabepflichtigen Transponders ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Verlustgebühr in Höhe von 80,00 EUR per Lastschriftverfahren eingezogen wird.

      Hinweis: Bei Einsatz eines einmalig verwendbaren Transponders entfällt dieser Punkt. Aktuell planen wir erneut den Einsatz verrwendbarerTransponder.

  • b) Distanzänderung, Ummeldung, Ersatzteilnehmer, Versicherung
    • 1) Radrennen: Die nachträgliche Umbuchung auf eine andere Distanz des Velorace ist bis zum 29.05. bzw. 29.07.2022 kostenfrei möglich. Ab Datum 30.05. bzw. 30.07.2022 und am Veranstaltungswochenende wird eine Bearbeitungsgebühr für den Startnummernwechsel in Höhe von 10,00 EUR fällig (Beachtung Startblockeinteilung GCC-Reglement; Startblockzuordnung garantiert nur bis regulären Meldeschluss). Es gilt: im Falle der Umbuchung auf eine größere Distanz hat der Teilnehmende die entsprechende Differenz des Organisationsbetrages zu zahlen, im Falle einer geringeren Distanz wird die entsprechende Differenz des Organisationsbeitrages nicht erstattet.
    • 2) Radrennen & Side-Event: Bei Verhinderung hat der Teilnehmende die Möglichkeit, eine(n) Ersatzteilnehmer*in zu benennen, der alle gebuchten Leistungen (Strecke, Startgruppe u.ä.) übernehmen muss. Für den Teilnehmerwechsel wird bis zum regulären Meldeschluss 29.05. bzw. 29.07.2022 eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,00 EUR erhoben, nach dem regulären Meldeschluss i.H.v. 15,00 EUR. Die Gebühr ist vom Startplatzübernehmende bei Abholung der Startunterlagen fällig. Bis zum regulären Meldeschluss am 29.05. bzw. 29.07.2022 kann der Startplatzübertragende dem Verein den Teilnehmerwechsel per Formular Startplatzübertragung (PDF-Dokument Download Website) per eMail mitteilen. In jedem Fall, auch nach Meldeschluss, übergibt der Startplatzübertragende seinem Ersatzteilnehmenden das Original-Formular Startplatz-übertragung sowie offizielle Anmeldebestätigung. Mit diesem Unterlagen und dem amtlichen Ausweisdokument meldet sich der Ersatzteilnehmende am Veranstaltungswochenende im Bereich Nachmeldungen. Dort erhält er dann seine persönlichen Startunterlagen. Ein bereits übertragene(r)(s) Startplatz/Streckenpaket kann kein weiteres Mal an einen Ersatzteilnehmenden weiter gegeben werden.
  • c) Rücktritt
    • 1) Bei einem Rücktritt innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung zur Veranstaltung wird die Organisationgebühr rückerstattet. Im Falle eines späteren Rücktritts ist eine Erstattung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung der Anmelde-/ Organisationsgebühr ist in jedem Fall ausgeschlossen. Zeitgleich können andere Veranstaltungen vor Ort stattfinden, welche nicht als Rücktrittsgrund zugelassen sind. Der Rücktritt muss schriftlich per Post oder eMail an den organisatorischen Veranstalter erfolgen: Verein Internationale Sachsen-Tour des Radrennsports e. V., Veranstaltungsbüro, Pieschener Allee 1, Fechthalle Sportpark Ostra, 01067 Dresden, E-Mail kontakt@sachsentour.org.
  • d) Startverzicht/Nichtantritt
    • Bei einem Nichtantritt des einzelnen Teilnehmenden unabhängig vom Grund verfällt jeglicher Anspruch dessen gegenüber dem organisatorischen-/Veranstalter. Bei Nichtantritt zur Veranstaltung werden weder die Organisationsgebühr, die Organisationspauschale, noch eventuell gebuchte Zusatzleistungen rückerstattet. Die Organisationsgebühr kann, so diese abgeschlossen wurde, über eine Startgeldversicherung abgesichert werden. Das gebuchte Extra wie Trikot schicken wir nach der Veranstaltung gegen Zusendung eines frankierten, adressierten Rückumschlags oder gegen Versandpauschale versicherter Versand zu. Ihre Anforderung nehmen wir unter kontakt@sachsentour.org gern entgegen und teilen ihnen die zum Zeitpunkt die Kostenpauschale ihrer gewählten Versandart mit.
  • e) Startunterlagen
    • 1) Jeder Teilnehmer muss zur Abholung der Startunterlagen die E-Mail-Teilnahmebestätigung und einen gültigen Personal-ausweis bzw. gültigen Lichtbildausweis als Identitätsnachweis vorlegen. Der/die Teilnehmende erhält alle notwendigen Unterlagen und gebuchten Extras (z.B. Trikot nach Pkt. d/10) in den ausgeschriebenen Räumlichkeiten der Akkreditierung.
    • 2) Sollte der/die Teilnehmende verhindert sein, kann eine stellvertretende Person bei Vorlage einer Vollmacht (siehe Website bereitgestelltes Formular zum PDF-Download) und der Teilnehmerbestätigung die Startunterlagen inkl. Extras abholen. Ausnahme bei Corona-Verordnungslage und Schutz-Hygienekonzept: hier ist die Abholung der Startunterlagen nur persönlich möglich, so der Gesetzgeber und das Hygienekonzept Bestimmungen zur Vorlage von Nachweisen als Teilnahmefähigkeit einfordert.
    • 3) Sofern der Teilnehmende seine offizielle Anmeldebestätigung verloren hat bzw. diese nicht vorlegen kann, so wird ihm eine Ersatzbestätigung ausgehändigt. Hierfür wird eine Material- und Handlingspauschale in Höhe von 1,00 EUR erhoben, die der Teilnehmende in bar bei seiner Anmeldung zu entrichten hat.
    • 4) Jeder Teilnehmende ist verpflichtet, seine Startunterlagen, die er bei der Anmeldung erhält, direkt nach Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.
    • 5) Alternativ behält sich der organisatorische-/Veranstalter vor, aus diversen Gründen (z.B. eines Hygienekonzeptes), den Versand der Startunterlagen gegen Gebühr/Aufpreis innerhalb von Deutschland anzubieten. Die Versandgebühr wird in der Online-Anmeldung unter Extras ausgeführt. Sollte die Post nicht zugestellt werden können (z.B. wegen falscher Adresse, Abwesenheit, Nichtabholung Post) kann der/die Teilnehmende seine Startunterlagen (Retoure) ausschließlich in der Akkreditierung zur Veranstaltung abholen. Kosten, die durch Retouren entstehen, sind vom Teilnehmenden zu tragen.
  • f) Sicherheit während der Veranstaltung
    • 1) Der organisatorische Veranstalter gibt den Teilnehmenden alle für die Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen vor Beginn der Veranstaltung auf seiner Internetseite oder den Startunterlagen verbindlich bekannt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle Vorgaben an die Teilnehmenden zu beachten und umzusetzen. Insbesondere Hygienevorschriften sind zu beachten. Der organisatorische-/Veranstalter wird ggfs. die bereits vorhandenen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen wegen der Ausbreitung von Corona erweitern. Allgemeine bzw. spezielle Vorschriften und Informationen erhält jeder Teilnehmende tagesaktuell bzw. direkt vor der Veranstaltung auf der Webseite der Veranstaltung. Im Fall von kurzfristig geänderten behördlichen Vorgaben, u. a. aufgrund der Corona-Pandemie, können die Veranstaltungs-strukturen und die Organisationsabläufe noch nach der Registrierung und Anmeldung angepasst werden. Dies ist kein Grund zum Rücktritt von der Veranstaltung.
    • 2) Der Teilnehmende muss allen angekündigten und/oder ausgeschriebenen Anweisungen Folge leisten, während er sich auf dem Veranstaltungsareal befindet. Das Risiko dem Corona-Virus ausgesetzt zu sein, besteht an jedem öffentlichen Ort, an dem sich Menschen befinden. Corona zeichnet sich durch eine rasche Übertragung mit hoher Ansteckungsgefahr aus, die zu verschiedenen Krankheiten und Symptomen führen kann, bis hin zu bleibenden Schäden und den Tod. Laut den einschlägig bekannten staatlichen Einrichtungen und der WHO sind insbesondere ältere Personen und solche mit Vorerkrankungen besonders gefährdet. Durch das Betreten des Veranstaltungsareals übernimmt der Teilnehmende freiwillig alle Risiken in Bezug auf die Ansteckung mit Corona. Zur Sicherheit aller Teilnehmenden verpflichtet sich jeder Teilnehmende eine Erklärung über seine derzeitige gesundheitliche Situation und seine Kontakte in Bezug auf mit Corona-infizierten Personen abzugeben.
    • 3) Der/die Teilnehmende wird den Anweisungen des organisatorischen-/Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (z. B. Polizei, Ordner, Streckenposten, Start-Zielpersonal oder Sanitätsdienstleister) Folge leisten.
    • 4) Dem Teilnehmenden ist bekannt, dass alle Wettbewerbe der Veranstaltung in der Innenstadt und im öffentlichen Raum durchgeführt werden. Der organisatorische-/Veranstalter prüft vor Beginn aller Wettkämpfe die jeweiligen Strecken und beseitigt sichtbare Hindernisse und Gefahrenquellen, soweit dies möglich ist, bzw. kennzeichnet Gefahrenquellen, gibt diese bekannt. Dem Teilnehmenden ist bewusst, dass die Strecke typische Unebenheiten und Besonderheiten (Straßenbahn-schienen) aufweisen kann. Der/die Teilnehmende wird hierauf besonders achten.
    • 5) Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmenden oder Besucher gefährden könnten, ist der organisatorische-/Veranstalter berechtigt, einen Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung unverzüglich auszuschließen. Ein Anspruch auf Erstattung den Organisationsbeitrag besteht in diesen Fällen nicht.
    • 6) Es gelten im Übrigen das Reglement der jeweiligen Wettbewerbe sowie die Bestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) und des German Cycling-Cups (GCC) sowie des Velorace Dresden.
  • g) Nachhaltigkeit
    • Der organisatorische-/Veranstalter ist bestrebt, die Veranstaltung möglichst nachhaltig und umweltfreundlich zu gestalten. Im Zuge dessen kann es im Lauf eines Veranstaltungsjahres zu Veränderungen in der Organisation bzw. im Warenangebot kommen. Über alle Veränderungen wird der Teilnehmende frühzeitig per E-Mail, über die Website und via Social Media informiert. Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Teilnehmende diese möglichen Veränderungen. Dem Teilnehmenden entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ein Anspruch auf Erstattung bei Veränderungen besteht nicht.
  • h) Ausfall
    • Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt (z.B. Streik, politische Ereignisse, Naturereignisse/ Winterungs-einflüsse/Unwetter, Terrorwarnung, Feuer, Pandemie), aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder anderen vom Veranstaltenden nicht zu verantwortenden Gründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung teilweise oder ganz abzusagen. Der Veranstalter kann die Veranstaltung so lange verschieben, wie die Bedingungen weiterhin unsicher oder ungeeignet für eine unbedenkliche Durchführung der Veranstaltung sind. Aus genannten Gründen höherer Gewalt entsteht kein Anspruch auf Schadensersatz des Teilnehmenden gegenüber dem organisatorischen-/Veranstalter (z.B. Ersatz von sonstigen Schäden des Teilnehmenden, gilt auch für Begleitpersonen sowie Anreise- und Hotekosten), außer dem Anspruch auf Rückerstattung der bei der Anmeldung gezahlten Organisationsgebühr. Die bei der Anmeldung ausgewiesene Organisationspauschale i.H.v. 10,00 € und gebuchte und/oder schon bestellte Extras werden nicht erstattet. Der Veranstalter kann, nach eigener Wahl und in seinem eigenen Ermessen, eine automatische Verschiebung des Startplatzes auf die verschobene oder eine spätere und/oder andere Veranstaltung anbieten, die Veranstaltung in der Durchführung verändern (Tag, Strecken, Distanzen, Austragungsart, auch alternativ), bevor er eine Rückerstattung auf ausdrückliche Aufforderung durch den Teilnehmenden auszahlt. Bei Abbruch der Veranstaltung aus o. g. Gründen besteht kein Rückerstattungsanspruch.

 

E) Haftungsausschluss/-begrenzung

  • 1) Die Teilnahme am Velorace Dresden (Radrennen sowie Side-Events) erfolgt auf eigenes Risiko. Der organisatorische-/ Veranstalter haftet nicht für Folgen von gesundheitlichen Risiken an der Person des Teilnehmenden! Auf den Punkt C der vorliegenden AGB-Teilnahmebedingungen wird verwiesen. Gleiches gilt auch für die Teilnahme am German Cycling Cup (GCC genannt). Der Teilnehmende erklärt mit seiner Anmeldung ausdrücklich, dass ihm die spezifischen Gefahren eines Jedermann-/Straßenradrennens bzw. die Ausübung von Radsport unter Bedingungen Radtourenfahren/StVO bekannt sind, dass der Teilnehmende am Rennen und/oder des radsportlichen Angebotes der Veranstaltung Verursacher oder Opfer eines Sport-/ Unfalls werden kann, in beiden Fällen ist der Veranstalter/organisatorische Veranstalter von sämtlicher Haftung, auch Dritten gegenüber, ausgeschlossen.
  • 2) Der Teilnehmende erkennt den Haftungsausschluss der Veranstaltung für Schäden jeglicher Art an. Der Teilnehmende wird weder gegen den organisatorischen-/Veranstalter und Sponsoren des Rennens noch gegen die Städte und Kommunen oder deren Vertreter Ansprüche wegen Schäden und Verletzungen jeder Art, die durch die Teilnahme am Rennen entstehen können, geltend machen. Dies gilt sowohl für Personen als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen, egal ob Verkehrsunfall oder Sportunfall, verursacht durch Teilnehmende des Velorace Radrennen und Side-Events, nicht angemeldete und auf der Strecke befindliche Freizeitsportler, nicht an der Veranstaltung teilnehmende Personen/ Verkehrsteilnehmende, an unkontrollierbaren Übergängen und Ausfahrten wie Grundstücken und insbesondere privaten.
  • 3) Der Teilnehmende erklärt, sich auf der Homepage der Veranstaltung bzw. im Veranstaltungsheft über den Ablauf des Rennens, die geltenden Regeln und Sicherheitshinweise informiert zu haben, seine Geschwindigkeit der Situation anzupassen, um Schäden an Personen und Dritten zu vermeiden.

    Radrennen: u. a. das Gefahrenstellen wie Straßenbahnschienen im Streckenverlauf existieren, an denen er hohe Vorsicht walten lässt; an den in den Streckenhinweisen ausgeführten Gefahrenstellen die Geschwindigkeit der Situation anpasst, um Schäden an Personen und Dritten zu vermeiden; in Fällen von Streckenabschnitten in nicht adäquaten Rennzustand wie auch im Tunnelverlauf (geringere Ausleuchtung) sich situationsangepasst zu verhalten.

  • 4) Der organisatorische-/Veranstalter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der organisatorische-/Veranstalter nicht.
  • 5) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der organisatorische-/Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.
  • 6) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des organisatorischen-/ Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des organisatorischen-/Veranstalters beruhen, haftet der organisatorische-/Veranstalter unbeschränkt.
  • 7) Soweit die Haftung des organisatorischen-/Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  • 8) Der organisatorische-/Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen durch Dritte lediglich vermittelt werden und/oder die entsprechend als Fremdleistungen/Drittleistungen gekennzeichnet werden.
  • 9) Der organisatorische-/Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte sowie unentgeltlich verwahrte und/oder abhanden gekommene Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Ausrüstungen, Zubehör, Bekleidungsstücke, Wertgegenstände der Teilnehmenden und begleitender Personen. Das gilt auch für hinterlegte Sachen (Bekleidung) und Gegenstände (Brillen, Schlüssel, Smartphones etc). Sie sollten daher entsprechend versichert sein.
  • 10) Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmende verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen oder/und einen ausreichenden Trainings-/Zustand besitzt. Ergänzende Bestimmungen „Schutz-Hygienekonzept“ können in Bezug auf weiterführende Corona-Verordnungslage aufgenommen werden, der Teilnehmende akzeptiert in diesem Fall mit seiner Anmeldung die behördlich geforderten Ergänzungen, ein Rücktrittsgrund sind diese nicht.
  • 11) Der Teilnehmende ist einverstanden, dass er aus dem Rennen genommen werden kann, wenn er die vorgegebenen Zeitlimits überschreitet, gegen das Reglement und die Rennordnung (insbesondere StVO) verstößt oder Gefahr läuft, sich gesundheitlich zu schädigen und/oder es die Verkehrssituation bzw. Sicherheitslage erfordern sollte. Jedermannradrennen: In diesem Fall wird die Rennleitung gemeinsam mit dem GCC-Kommissär und der Jury des Sächsischen Radfahrer Bundes e.V. nach Absprache mit der Polizei ggfs. Teilnehmende, die zurückliegen, sich aber noch im Zeitlimit befinden, aber auch schnellere Teilnehmende aus dem Rennen nehmen.
  • 12) Der Teilnehmende bestätigt zugleich ausdrücklich, die Richtigkeit aller von ihm angegebenen Daten und versichert, dass er seine Startnummer nicht ohne Wissen des Veranstalters an eine andere Person weitergibt (siehe Ersatzteilnehmerbenennung/ Startplatzübertragung). Dem Teilnehmenden ist bekannt, dass er vom Velorace Dresden (Radrennen und Side-Events) ausgeschlossen wird, wenn die offizielle Startnummer in irgendeiner Weise verändert, besonders der Werbedruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht wurde.
  • 13) Der Teilnehmende bestätigt mit seiner Unterschrift zur Teilnahme zugleich, dass er bei einer in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen Versicherungsanstalt für die gesetzliche Haftpflicht für Personen- und Sachschäden in einer für solche Veranstaltungen angemessenen und ausreichenden Höhe versichert ist.
  • 14) Ist vom organisatorischen-/ Veranstalter die Veranstaltung in Fällen höherer Gewalt (Gründe siehe D) Modalitäten Punkt h der AGB) oder durch von ihm nicht zu vertretenden Umständen unvorhersehbarer und/oder unabwendbarer Ereignisse oder aufgrund behördlicher Auflagen oder gesetzlicher Verbote (z. B. in Bezug auf die Covid- 19-Pandemie) nicht bzw. nicht vollständig oder nur mit Änderungen durchzuführen oder diese abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Organisationspauschale oder weitergehende Schadenersatzansprüche (siehe auch D) Modalitäten Punkt h der AGB).
  • 15) Fairness-Hinweis: Jedermannradrennen: Von Teilnehmenden an Radsportveranstaltungen wird erwartet, dass Sie weder auf verbotene Substanzen noch auf verbotene Methoden zurückgreifen, auch wenn die Ansicht vertreten wird, dass weder das sportliche Ergebnis noch ihre Gesundheit beeinflusst wird.

 

F) EINWILLIGUNSGERKLÄRUNG und DATENSCHUTZERKLÄRUNG

  • 1) Der organisatorische-/ Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Teilnehmenden bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung. Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Velorace Dresden (Radrennen und Side-Events) willigt der Teilnehmende in die Erhebung, Speicherung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
    • Vor- und Nachname
    • Geschlecht
    • Geburtsdatum/-tag
    • Nationalität
    • Wohnanschrift
    • Ggfs. Verein/Team
    • E-Mail-Adresse
    • Telefonnummer
    • Radrennen: Leistungsdaten (Platzierungen, Zeiten, Durchschnittsgeschwindigkeiten)
    • Radrennen: bei Bestellung von Extras
    • Ggfs. Daten Erziehungsberechtigte(r)

    durch den organisatorischen-/Veranstalter sowie den Dienstleister für Anmeldung, Registrierung, Zahlungsabwicklung, Zuteilung und Erstellung einer Startnummer, Information, Zeitnahme, Ergebnisermittlung und Abwicklung sowie zur statischen Aufbereitung der Veranstaltung die Firma Baer-Service, Bahnhofstr. 24, 01877 Bischofwerda, Tel.: 03594 71 60 62, info@ baer-service.de sowie durch Dritte wie Medien und Sponsoren ohne Vergütungsansprüche ein (§§ 4 a, 28 BundesdatenschutzG). Der Teilnehmende stimmt zu, dass vorgenannte Starter- und Ergebnislisten inkl. Platzierung erstellen und diese Listen weitergeben, speichern und veröffentlichen darf inkl. Einstellung Internet (ggfs. auch APP).

  • 2) Mit Anmeldung wird der Veröffentlichung dieser Daten durch den Veranstalter/Dienstleister in den relevanten Medien/Internetseiten zugestimmt. Die Ergebnisse der Veranstaltung (Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein/Team, Startnummer, Zeit, Platzierung) werden vom organisatorischen-/Veranstalter und Dienstleister gespeichert und in Ergebnislisten zusammengefasst. Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten Name, Vorname, Geburtsjahr, ggf. Verein/Team, Startnummer, Zeit, Platzierung in der Teilnehmer- und Ergebnisliste vor Ort sowie auf der Veranstaltungshomepage, der Homepage des offiziellen Zeitnehmers Baer-Service GmbH, dem BDR-Dienstleister rad-net sowie Serienträger German Cycling Cup, auf der Seite des offiziellen Fotopartners und ggf. über die örtliche Presse veröffentlicht werden. Verbunden mit dem Ziel, der Erstellung der jeweiligen Ranglisten. Der Teilnehmende kann der Veröffentlichung seiner Daten in Teilnehmer- und Ergebnislisten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch kann schriftlich per Brief oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und Ihre Startnummer an.
  • 3) Der/die Teilnehmende willigt mit seiner Anmeldung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten der Anmeldung zu statischen Zwecken der Auswertung in anonymisierter Form – d. h. als Zahlenwerk – für Partner der Veranstaltung ein.
  • 4) Kommerzieller Fotodienstleister „Teilnehmerfotografie“ unserer Veranstaltung ist die Firma Sportograf GmbH & Co. KG, Dennewartstr. 25-27, D-52068 Aachen. Der kommerzielle Dienstleister veröffentlicht, die erstellen Fotos und unterbreitet allen Teilnehmenden ein veranstaltungsspezifisches Teilnehmerangebot für den Erwerb von Fotos des Velorace Dresden (Start, Strecke, Zieleinlauf, Messe). Informationen finden Sie auf der Website Sportograf https://www.sportograf.com/de/ und zum Datenschutz von „Sportograf“in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: https://www.sportograf.com/de/service/general/privacy. Mit ihrer Startnummer können sie die „Reminder-Funktion“ des Dienstleisters zur Online-Stellung Fotos auf unserer Website unter Fotoservice aktivieren. Hiermit erklärt der Teilnehmende jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
  • 5) Der Teilnehmende erklärt sich einverstanden und willigt mit seiner Anmeldung zur Veranstaltung ein, dass die im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnahme an der Veranstaltung erfasste Daten, gemachten Fotos, Videos, Filmaufnahmen oder Interviews im Radio, Fernsehen, Internet (z. B. Internetpräsenzen, Soziale Medien, Live- Streaming, App) oder Printmedien (z. B. auf Plakaten, Flyern, Programmheft, Werbung, Bücher, Broschüren) und fotomechanisches Verviel-fältigungen (Filme, Filmträger wie DVDs, Stream etc.) von der Veranstaltung erstellt und ohne Vergütungsanspruch verbreitet, ohne zeitliche und räumliche Begrenzung genutzt und veröffentlicht werden dürfen. Vorgenanntes gilt ebenso für den German Cycling Cup (GCC) und auch Dritte wie Medien und Sponsoren/Partner. Der organisatorische-/Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte. Der Teilnehmende kann der Speicherung, Nutzung und Verbreitung der von ihm gefertigten Aufnahmen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen, ändert aber nichts an dem Vorgang der vorherigen Verarbeitung. Der Widerspruch kann schriftlich per Post oder per E-Mail erklärt werden. Bitte geben Sie bei Ihrem Widerspruch Name, Vorname und ihre Startnummer an.
  • 6) Der Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass die vom organisatorischen-/Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten des/der Teilnehmenden bei Buchung einer Zusatzleistung an den entsprechenden Dienstleister (Merchandising, Versandpartner) weitergegeben werden, sofern dies zur Realisation der jeweiligen Dienstleistung notwendig ist.
  • 7) Der/die Teilnehmende erklärt sich damit einverstanden, dass der organisatorische-/Veranstalter die gespeicherten personenbezogenen Daten zu Informationszwecken für die Veranstaltung z.B. für eventbezogene Mailings, Newsletter nutzen darf. Durch den Versand der Mailings / des Newsletters entstehen keine weiteren Kosten. Wir verwenden Sendinblue als unsere Dienstleisterplattform Versand Newsletter und übertragen folgende aufbereitetet Daten an den Betreiber der Plattform: Name, Vorname, E-Mail-Adresse. Informationen zum Anbieter können Sie abrufen über den Link auf unserer Website unter „Newsletter“. Der/die Teilnehmende ist berechtigt, der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten nachträglich zu widersprechen. Er hat dies dem organisatorischen-/Veranstalter schriftlich anzuzeigen. Die Abmeldung vom Newsletter erfolgt durch die Nutzung des entsprechenden Links am Ende des Mailings / Newsletters. Dann erhält der unter dieser E-Mail-Adresse zukünftig keine weiteren Informationen zur Veranstaltung erhalten. Hinweis: Die Abmeldung gilt dann auch für die letzten technischen Informationen und Sicherheitshinweise vor dem Rennen.
  • 8) Generell gilt im Zusammenhang der Registrierung für die Veranstaltung: Bestimmte veranstaltungsrelevante Daten (Vorname, Name, Jahrgang, Nationalität, Verein, Startnummer, Platzierung und Zeiten) sind jedoch von höherem Interesse, so dass ohne deren Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung keine Teilnahme möglich ist. Diese Daten werden im Ursprungsdatensatz bei Baer-Service nicht gelöscht.
  • 9) Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbe-wahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung/-nachweis erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.
  • 10) Personenbezogene Daten werden für die kommerzielle Verwendung nicht an Dritte verkauft.
  • 11) Eine Weitergabe von personenbezogen Daten erfolgt nur im Rahmen von gesetzlichen Regelungen und im Falle behördlicher Anordnung wie z.B. Kontaktnachverfolgung zur Pandemiebekämpfung. Dies wird durch entsprechende Verordnungen und Gesetze geregelt, denen ein organisatorischer-/Veranstalter im Rahmen der notwendigen Veranstaltungsbeantragung und – genehmigung für die Durchführung einer Veranstaltung unterliegt.
  • 12) Jede(r) Teilnehmende hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine/ihre gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn sie weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten haben, kontaktieren Sie bitte den organisatorischen-/Veranstalter. Gleiches gilt für Auskünfte, Sperrung, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten sowie Widerrufe erteilter Einwilligungen.

 

G) Anwendbares Recht/Salvatorische Klausel

  • 1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
  • 2) Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  • 3) Den vorstehenden Erklärungen insbesondere der Datenschutzerklärung und ggfs. notwendiger Änderungen nach Gesetzeslage stimme ich bei der Anmeldung zum Velorace Dresden, bestehend aus den Radrennen und Side-Events, mit meiner Anmeldung zu.
  • 4) Notwendige Änderungen und Anpassungen behält sich der Veranstalter jederzeit vor. Dies ist bekannt und wird mit der Anmeldung zum Rennen bzw. mit der Teilnahme am Rennen akzeptiert.
  • 5) Gerichtsstand ist Dresden.

Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf den weiteren Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

Veranstaltend (organisatorischer-/Veranstalter, Ausrichter)

Sächsische Sport-Promotion GmbH & Co. KG
Fetscherstr. 25
01307 Dresden

Verein Internationale Sachsen-Tour des Radrennsports e. V.
Pieschener Allee 1, Fechthalle Sportpark Ostra
01067 Dresden

E-Mail: kontakt@sachsentour.org